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Altersvorsorge: die "Riester-Reform" |
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Geschrieben von Peter Lehmann, Köln
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Regelmäßig wurde im letzten Jahrzehnt fast jährlich der Beitrag zur Rente angehoben. Grund dafür waren die leeren Rentenkassen.
Dass die Beiträge nicht weiter steigen konnten und außerdem die Sicherheit der Rente auf dem Spiel stand, war allen klar. In der Bevölkerung und der Politik wurden demgemäß immer wieder die Fragen "Wie hoch sollen die Beiträge noch steigen?" und "Wie sicher ist die Rente?" aufgeworfen. Die Begriffe Generationengerechtigkeit, Ansprüche der Älteren, zumutbare Beiträge für die Jüngeren, Wahrung der Solidarität und kapitalgedeckte Altersvorsorge prägten die Diskussion. Die sinkende Zahl der Geburten einerseits und die steigende Lebenserwartung anderseits machten eine Reform des Rentensystems notwendig. Denn immer mehr alte Menschen beziehen immer länger Rente. Die Geburtenjahrgänge werden immer schwächer, so dass die Last auf immer weniger jungen Schultern zu ruhen droht. Schon heute stehen drei Junge einem Älteren über 60 Jahren gegenüber. In 30 Jahren sind es zwei Junge. Bei der Lösung des Rentenproblems waren folgende Schwerpunkte zu beachten: - Generationengerechtigkeit
- Ansprüche der Älteren
- Zumutbare, stabile Beiträge für die Jüngeren
- Wahrung der Solidarität
- Kapitalgedeckte Altersvorsorge
Nach dem Wechsel 1998 wurden die "Blümschen Rentenvorschläge" der Vorgängerregierung nicht mehr verwirklicht. Die Notwendigkeit einer Reform und das zu erreichende Ziel aber blieben: Für die Jüngeren soll klar sein, dass die Alterssicherung in Deutschland bezahlbar bleibt und Zukunft hat; die Älteren sollen die Gewissheit haben, dass ihre Renten auch weiter steigen. Schließlich musste eine sozial verträgliche Lösung gefunden werden: Jede einseitige Belastung - der Älteren oder der Jüngeren - durch das Reformvorhaben hätte die Solidarität der Generationen gefährdet. Unter rot-grün ist zum Jahre 2002 die "Riester-Reform" verabschiedet worden. |